Schule

Nochmalige Änderung der Fahrpläne der Linien:

L149 (Fahrt 25); L182 (Fahrten 10 und 505); L807 (Fahrt 514); L809 (Fahrt 6)

Umleitungsfahrpläne wegen Gesamtsperrung der Wildenfelser Straße in Wildenfels OT Schönau ab 18. März 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage erhalten Sie die Umleitungsfahrpläne für die Linien 141, 149, 182, 807 und 809, auf Grund der anhängenden Sperrung. Die Linie 149 verkehrt, wie bereits bei früheren Sperrungen, über Vielau. Dies trifft auch auf die Frühfahrten 501 und 507 des SV 807 zu, welche bereits in Langenbach als L 182 beginnen und ab Schönau, Abzw Fährbrücke nahtlos als SV 807 weiterverkehren. Die Fahrt 507 des SV 807 verkehrt zusätzlich über die Hast. Wiesenburg, Krankenhaus um einen Anschluss zur Fahrt 5 der Linie 149, Richtung Kirchberg, herzustellen. Die Heimfahrten des SV 807 sind, wenn sie nicht selbst an der Grundschule Wildenfels beginnen, mit der Linie 141 (Wildenfels – Hartenstein – Langenbach) durchgebunden und verkehren zwischen Langenbach – Grünau – Schönau wieder als L 182, so dass diese auch von anderen Fahrgästen genutzt werden können.Ein Umsteigen der Grundschüler ist nicht erforderlich.

Die Heimfahrten 4, 6 und 8 des SV 809 verkehren nach dem Bedienen der Hast. Weißbach, Schnorrbusch über Wiesenburg nach Schönau und ab der Hast. Schönau, Abzw Fährbrücke wieder weiter als Linie 182 nach Langenbach, um auch in dieser Fahrtrichtung anderen Fahrgästen eine Fahrtmöglichkeit und den Kirchberger Schülern eine direkte Verbindung nach Schönau zu gewähren. Die Fahrt 2 des SV 809 bleibt im Linienweg unverändert, musste aber aus technologischen Gründen 5 min. vorverlegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Regionalverkehr Westsachsen GmbH

Crimmitschauer Straße 36f

08058 Zwickau

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Liebe Eltern,

Sie sind nach §34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dazu verpflichtet sind, u.a. bei Windpocken, uns als Einrichtung die Erkrankung / Infektionserreger unverzüglich mitzuteilen.

Wenn bei Geschwisterkindern bzw. Kindern in deren Wohngemeinschaft / Familienhaushalt Windpocken auftreten und wenn sie über keinen ausreichenden Immunschutz gegen Windpocken verfügen (2 Impfungen oder Windpocken in der Vergangenheit durchgemacht und durch einen Arzt/Labor bestätigt) sie die Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Schule, Hort, KITA) für die Dauer von 16 Tagen die Einrichtung nicht besuchen dürfen.

Ergänzend hierzu obliegt dem Gesundheitsamt die Entscheidung diese Maßnahme zur Infektionsprophylaxe über die Haushaltskontakte hinaus auf alle Personen der Gemeinschaftseinrichtung nach Einzelfallprüfung auszudehnen.

Die Schule hat die Benachrichtigungspflicht an das zuständige Gesundheitsamt nach §34 Abs. 6 IfSG, wenn:

  • in der Einrichtung betreute oder betreuende Personen an Windpocken erkrankt oder dessen verdächtig sind

oder

  • wenn in den Wohngemeinschaften der in der Einrichtung betreuten oder betreuenden Personen nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf Windpocken aufgetreten ist.

Vielen Dank.

Die Schulleitung

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Schülerbeförderung

Sehr geehrte Eltern,

über den Button erhalten Sie wichtige Informationen zum Online-Verfahren zur Beantragung der Schülerbeförderung

  • für die Fahrtkostenerstattung
  • den Fahrdienst (ausschließlich freigestellter Schülerverkehr) und
  • den Erlass des Eigenanteils ab dem 3. Fahrschüler

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Wir sammeln leere Druckerpatronen (Toner oder Tinte) – dafür steht in der 1. Etage neben dem Festsaal der große Karton mit dem Aufdruck „Sammeldrache“.

Gern könnt ihr eure Druckerpatronen bei uns abgeben. Vielen Dank dafür! 🙂

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Transparenzhinweis:

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

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Bei Fragen oder Problemen bezüglich LernSax wenden Sie sich bitte telefonisch unter 037605 6395 an die Schulleitung.

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Unser Leitbild:

Motivierte Schüler treffen auf engagierte Lehrer und sorgen für zufriedene Eltern.

Berufswahlpass

Unsere Oberschule im ländlichen Raum bietet für Schüler aus 20 Orten und Ortsteilen moderne Lernbedingungen und ein attraktives Ganztagsangebot.
Sie ist durch das Tragen des Titels “Schule mit Idee” und des Gütesiegels “Sportfreundliche Schule” sowie durch die Auszeichnung “Starke Schule” in Sachsen von 2012/13 und die Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel für Berufs- und Studienorientierung weit über die Grenzen des Stadt- und Landkreises Zwickau hinaus bekannt.

Informieren Sie sich auf dieser Seite oder vereinbaren Sie einen Termin.

                              guetesiegel          Quali-Siegel 2015-2019                   

www.lsj-qualisiegel.de

Urkunde

Bericht und Fotos

Informationen zur Studien- und Schulberatung an Ihrer Schule finden Sie hier. informieren sie sich auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit

 

Hier findet ihr freie Stellen in unserer Region: www.azubiyo.de/ausbildung/sachsen