Schule

Schöne Ferien für unsere Oberschüler…

…mit einem kostenlosen Sprung ins kühle Nass, von unserem Schulförderverein
finanziert, gute Erholung und auf ein Neues am 5. August 2024.

—————————————————————————————————————–

—————————————————————————————————————–

 

Hinweise zur Beantragung der Schülerbeförderung für die künftigen 5. Klässler Schuljahr  2024/2025

Antragstellung beim Verkehrsunternehmen: Für monatlich 15 € im Abonnement bei einem Verkehrsunternehmen – haben alle Schüler die Möglichkeit mit dem BildungsTicket verbundweit den gesamten ÖPNV (Busse, Straßenbahnen und die Züge des Nahverkehrs) zu nutzen.

Das Verkehrsunternehmen, mit dem der Schüler den Schulweg überwiegend zurücklegt, ist unter Nr. 5 des Antrages als Vertragspartner auszuwählen.

Der Antrag ist schnellstmöglich, spätestens jedoch bis 10. Juli 2024 bei dem gewählten Verkehrsunternehmen einzureichen.

Anstragstellung beim Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS): Einen Antrag auf Erlass ab dem 3. Fahrschüler können Familien, in denen drei oder mehr Schüler

  • eine allgemeinbildende Schule im Zuständigkeitsbereich ZVMS besuchen,
  • anspruchsberechtigt nach der Schülerbeförderungssatzung des ZVMS sind und
  • ein erworbenes BildungsTicket nutzen

beim ZVMS stellen.

Dieser ist in Papierform an den ZVMS zu richten oder im Onlineverfahren über die Homepage des VMS zu stellen.

—————————————————————————————————————–

Rettungsschwimmerlehrgang im Freibad Hartenstein

In der 2. und 3. Sommerferienwoche findet im Hartensteiner Freibad wieder ein Rettungsschwimmerlehrgang statt.

Interessenten melden sich bitte bei Herrn Kai König unter 037605 5202.

—————————————————————————————————————–

Liebe Eltern,

Sie sind nach §34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dazu verpflichtet sind, u.a. bei Windpocken, uns als Einrichtung die Erkrankung / Infektionserreger unverzüglich mitzuteilen.

Wenn bei Geschwisterkindern bzw. Kindern in deren Wohngemeinschaft / Familienhaushalt Windpocken auftreten und wenn sie über keinen ausreichenden Immunschutz gegen Windpocken verfügen (2 Impfungen oder Windpocken in der Vergangenheit durchgemacht und durch einen Arzt/Labor bestätigt) sie die Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Schule, Hort, KITA) für die Dauer von 16 Tagen die Einrichtung nicht besuchen dürfen.

Ergänzend hierzu obliegt dem Gesundheitsamt die Entscheidung diese Maßnahme zur Infektionsprophylaxe über die Haushaltskontakte hinaus auf alle Personen der Gemeinschaftseinrichtung nach Einzelfallprüfung auszudehnen.

Die Schule hat die Benachrichtigungspflicht an das zuständige Gesundheitsamt nach §34 Abs. 6 IfSG, wenn:

  • in der Einrichtung betreute oder betreuende Personen an Windpocken erkrankt oder dessen verdächtig sind

oder

  • wenn in den Wohngemeinschaften der in der Einrichtung betreuten oder betreuenden Personen nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf Windpocken aufgetreten ist.

Vielen Dank.

Die Schulleitung

—————————————————————————————————————–

Schülerbeförderung

Sehr geehrte Eltern,

über den Button erhalten Sie wichtige Informationen zum Online-Verfahren zur Beantragung der Schülerbeförderung

  • für die Fahrtkostenerstattung
  • den Fahrdienst (ausschließlich freigestellter Schülerverkehr) und
  • den Erlass des Eigenanteils ab dem 3. Fahrschüler

—————————————————————————————————————–

Wir sammeln leere Druckerpatronen (Toner oder Tinte) – dafür steht in der 1. Etage neben dem Festsaal der große Karton mit dem Aufdruck „Sammeldrache“.

Gern könnt ihr eure Druckerpatronen bei uns abgeben. Vielen Dank dafür! 🙂

—————————————————————————————————————–

Transparenzhinweis:

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

—————————————————————————————————————–

Bei Fragen oder Problemen bezüglich LernSax wenden Sie sich bitte telefonisch unter 037605 6395 an die Schulleitung.

—————————————————————————————————————–

Unser Leitbild:

Motivierte Schüler treffen auf engagierte Lehrer und sorgen für zufriedene Eltern.

Berufswahlpass

Unsere Oberschule im ländlichen Raum bietet für Schüler aus 20 Orten und Ortsteilen moderne Lernbedingungen und ein attraktives Ganztagsangebot.
Sie ist durch das Tragen des Titels “Schule mit Idee” und des Gütesiegels “Sportfreundliche Schule” sowie durch die Auszeichnung “Starke Schule” in Sachsen von 2012/13 und die Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel für Berufs- und Studienorientierung weit über die Grenzen des Stadt- und Landkreises Zwickau hinaus bekannt.

Informieren Sie sich auf dieser Seite oder vereinbaren Sie einen Termin.

                              guetesiegel          Quali-Siegel 2015-2019                   

www.lsj-qualisiegel.de

Urkunde

Bericht und Fotos

Informationen zur Studien- und Schulberatung an Ihrer Schule finden Sie hier. informieren sie sich auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit

 

Hier findet ihr freie Stellen in unserer Region: www.azubiyo.de/ausbildung/sachsen